Bestattungsvorsorge in Viersen & Anrath
Eine Sorge weniger
Sich zu Lebzeiten mit der eigenen Bestattung auseinanderzusetzen, klingt für viele Menschen erst einmal ungewöhnlich, doch es gibt einige gute Gründe: Für die meisten ist es eine emotionale Entlastung zu wissen, dass der eigene Abschied geregelt ist; Ihre Angehörigen wiederum müssen in ihrer Trauer weniger Entscheidungen treffen und können einfach sicher sein, dass alles in Ihrem Sinne abläuft.
Bestattungsfinanzierung
Wie sehr Sie ins Detail gehen, ob Sie sich nur für eine Bestattungsart entscheiden, bereits ein Sarg- oder Urnenmodell aussuchen oder sogar schon Einzelheiten für die Trauerfeier festlegen, bleibt Ihnen überlassen. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich und zeigen Ihnen dabei auch, wie Sie die Umsetzung Ihrer Wünsche über ein zweckgebundenes Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung auch finanziell absichern können.
Bei Interesse an einer ausführlichen Vorsorgeberatung in Viersen, Anrath oder den umliegenden Gemeinden vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.
Häufig gestellte Fragen
zur Bestattungsvorsorge
Was kann ich in meinem Bestattungsvorsorgevertrag festlegen?
Was Sie in Ihrer Bestattungsvorsorge festlegen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmenbedingungen der Bestattung vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen. Nachfolgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungsvorsorge vertraglich regeln können:
- Art der Bestattung / Beisetzung
- Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
- Ort und Art der Trauerfeier
- Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
- Musik für die Trauerfeier
- Sarg- oder Urnenmodell
- Blumenschmuck
- Layout und der Inhalt der Trauerbriefe bzw. der Zeitungsanzeige
- Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
- Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
- Finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags
Ab welchem Alter ist eine Bestattungsvorsorge sinnvoll?
Eine Bestattungsvorsorge kann in jedem Alter sinnvoll sein. Häufig schließen Senioren eine Bestattungsvorsorge ab, um zu verhindern, dass sie im Pflegefall ihre Ersparnisse für die eigene Beerdigung verbrauchen müssen, bevor sie Leistungen beantragen können. Es gibt auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 20 oder 30 Jahren mit dem Thema Bestattungsvorsorge auseinandersetzen. Zum Beispiel Schwerkranke, die sich durch die gemeinsame Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevorstehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen tödlichen Unfall haben, entscheiden sich für eine Bestattungsvorsorge, um Partner und Kinder abzusichern. Je nach Lebenssituation und persönlicher Einstellung kann es natürlich auch viele andere Gründe geben, sich schon frühzeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Gut zu wissen: Ihren Vorsorgevertrag können Sie jederzeit anpassen.
Kann ich Bestattungswünsche in meinem Testament festhalten?
Es ist nicht ratsam, Bestattungswünsche im Testament festzuhalten. Denn in der Regel wird das Testament erst nach der Beisetzung eröffnet. Dann ist es zu spät, um Ihre Wünsche noch zu berücksichtigen. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag gehen Sie dagegen auf Nummer sicher. Ganz wichtig ist dabei aber, dass Sie Ihre Angehörigen über den Vertrag informieren und dass Sie Ihren Vorsorgevertrag an einem leicht zugänglichen Ort oder alternativ bei Ihrem Notar aufbewahren.